Kryptowährung

7 Krypto-Steuerrichtlinien in Österreich, die jeder Investor kennen sollte

Kryptowährungen bieten spannende Chancen – aber auch steuerliche Fallstricke. Seit der ökosozialen Steuerreform 2022 gelten in Österreich klare Regeln, die Anleger:innen unbedingt beachten müssen. Wir erklären die 7 wichtigsten Steuerrichtlinien, damit Sie Steuern sparen und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden.

1. Altbestand vs. Neubestand: Der Schlüssel zur Steuerfreiheit

Der Kaufzeitpunkt Ihrer Kryptos entscheidet über die Steuerpflicht:

Kriterium Altbestand Neubestand
Kaufdatum Vor 1. März 2021 Ab 1. März 2021
Steuer bei Verkauf Nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei Immer 27,5% Kapitalertragsteuer
Beispiel Bitcoin-Kauf im Februar 2021 Ethereum-Kauf im April 2021

Warum das wichtig ist:

  • Alle Altbestände sind mittlerweile steuerfrei verkaufbar.
  • Neubestände unterliegen auch nach Jahren der Haltedauer der 27,5%-Regelung.

Tipp: Überprüfen Sie Ihre Transaktionshistorie – viele Portfolios enthalten beide Arten!

2. 27,5% Kapitalertragsteuer: Fixer Satz für Neukäufe

Seit März 2022 gilt:

  • Jeder Verkauf von Neubeständen gegen Euro unterliegt pauschal 27,5% Steuer.
  • Keine Freigrenzen mehr – schon kleine Gewinne sind meldepflichtig.
  • Automatische Abführung bei inländischen Brokern seit 2024.

Beispielrechnung:

  • Kauf: 10.000 € in Bitcoin (März 2021)
  • Verkauf: 15.000 € (März 2025)
  • Steuer: (15.000 € – 10.000 €) × 27,5% = 1.375 €

3. Krypto-zu-Krypto-Tausch: Steuerfreie Portfolioanpassung

Good News für Trader:

  • Der Wechsel zwischen Kryptowährungen (z.B. Bitcoin → Ethereum) ist steuerneutral.
  • Aber Achtung: Die Anschaffungskosten werden übertragen. Beim späteren Verkauf in Euro werden alle vorherigen Gewinne versteuert.

Beispiel:

  • Tauschen Sie 1 Bitcoin (Kaufpreis 20.000 €) gegen Ethereum im Wert von 25.000 €: Keine Steuer.
  • Verkaufen Sie später Ethereum für 30.000 €: 10.000 € Gewinn (30k – 20k) → 2.750 € Steuern.

4. Verlustverrechnung: So mindern Sie Ihre Steuerlast

Verluste können Sie clever nutzen:

  • Neubestände: Verluste aus Kryptoverkäufen dürfen mit Gewinnen aus Aktien oder ETFs verrechnet werden.
  • Altbestände: Verluste bleiben steuerlich irrelevant (da ohnehin steuerfrei).

Wichtige Einschränkungen:

  • Verluste aus Derivaten (Futures, Margin-Trading) sind nicht verrechenbar.
  • Nur Verluste desselben Kalenderjahres werden berücksichtigt.

5. NFTs: Ausnahme von der Neuregelung

Non-Fungible Tokens werden anders behandelt:

  • Altregeln gelten weiterhin: 1-Jahres-Frist für Steuerfreiheit + 440-€-Freigrenze.
  • Steuersatz: Progressiver Einkommensteuersatz (bis 55%).

Beispiel:

  • NFT-Kauf 2020 für 1.000 € → Verkauf 2023 für 3.000 €:
    • Haltedauer >1 Jahr → steuerfrei.
    • Haltedauer <1 Jahr → 2.000 € Gewinn × individueller Steuersatz.

6. Automatische Steuerabführung: Entlastung für Anleger

Seit 2024 vereinfacht sich die Praxis:

  • Inländische Broker (z.B. Bitpanda, Coinbase) behalten 27,5% Steuern direkt ein.
  • Ausländische Plattformen: Vollständige Eigenverantwortung für die Meldung.

Checkliste für Steuererklärungen:

  • Transaktionsberichte der Börse
  • Berechnete Gewinne/Verluste
  • Nachweis über gezahlte Steuern (bei inländischen Brokern)

7. Steuererklärung: So tragen Sie Kryptos korrekt ein

Neubestände:

  • Zeile 27 der Einkommensteuererklärung (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
  • Belegart 23 für Kryptoverkäufe.

Altbestände:

  • Keine Angabe nötig, sofern Haltedauer >1 Jahr.

Strafen bei Nichtbeachtung:

  • Bis zu 10% des hinterzogenen Betrags als Strafe.
  • Rückwirkende Nachversteuerung + Zinsen möglich.

Fazit: Klare Regeln, klare Vorteile

Österreichs Krypto-Steuerrecht bietet Planungssicherheit: Mit der 27,5%-Regelung, steuerfreien Tauschgeschäften und Verlustverrechnungen lässt sich effizient vermögen aufbauen. Nutzen Sie Tools wie Blockpit oder CoinTracking für automatisierte Steuerberichte – so vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit.