7 Krypto-Steuerrichtlinien in Österreich, die jeder Investor kennen sollte
Kryptowährungen bieten spannende Chancen – aber auch steuerliche Fallstricke. Seit der ökosozialen Steuerreform 2022 gelten in Österreich klare Regeln, die Anleger:innen unbedingt beachten müssen. Wir erklären die 7 wichtigsten Steuerrichtlinien, damit Sie Steuern sparen und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden.
1. Altbestand vs. Neubestand: Der Schlüssel zur Steuerfreiheit
Der Kaufzeitpunkt Ihrer Kryptos entscheidet über die Steuerpflicht:
| Kriterium | Altbestand | Neubestand |
| Kaufdatum | Vor 1. März 2021 | Ab 1. März 2021 |
| Steuer bei Verkauf | Nach 1 Jahr Haltedauer steuerfrei | Immer 27,5% Kapitalertragsteuer |
| Beispiel | Bitcoin-Kauf im Februar 2021 | Ethereum-Kauf im April 2021 |
Warum das wichtig ist:
- Alle Altbestände sind mittlerweile steuerfrei verkaufbar.
- Neubestände unterliegen auch nach Jahren der Haltedauer der 27,5%-Regelung.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Transaktionshistorie – viele Portfolios enthalten beide Arten!
2. 27,5% Kapitalertragsteuer: Fixer Satz für Neukäufe
Seit März 2022 gilt:
- Jeder Verkauf von Neubeständen gegen Euro unterliegt pauschal 27,5% Steuer.
- Keine Freigrenzen mehr – schon kleine Gewinne sind meldepflichtig.
- Automatische Abführung bei inländischen Brokern seit 2024.
Beispielrechnung:
- Kauf: 10.000 € in Bitcoin (März 2021)
- Verkauf: 15.000 € (März 2025)
- Steuer: (15.000 € – 10.000 €) × 27,5% = 1.375 €
3. Krypto-zu-Krypto-Tausch: Steuerfreie Portfolioanpassung
Good News für Trader:
- Der Wechsel zwischen Kryptowährungen (z.B. Bitcoin → Ethereum) ist steuerneutral.
- Aber Achtung: Die Anschaffungskosten werden übertragen. Beim späteren Verkauf in Euro werden alle vorherigen Gewinne versteuert.
Beispiel:
- Tauschen Sie 1 Bitcoin (Kaufpreis 20.000 €) gegen Ethereum im Wert von 25.000 €: Keine Steuer.
- Verkaufen Sie später Ethereum für 30.000 €: 10.000 € Gewinn (30k – 20k) → 2.750 € Steuern.
4. Verlustverrechnung: So mindern Sie Ihre Steuerlast
Verluste können Sie clever nutzen:
- Neubestände: Verluste aus Kryptoverkäufen dürfen mit Gewinnen aus Aktien oder ETFs verrechnet werden.
- Altbestände: Verluste bleiben steuerlich irrelevant (da ohnehin steuerfrei).
Wichtige Einschränkungen:
- Verluste aus Derivaten (Futures, Margin-Trading) sind nicht verrechenbar.
- Nur Verluste desselben Kalenderjahres werden berücksichtigt.
5. NFTs: Ausnahme von der Neuregelung
Non-Fungible Tokens werden anders behandelt:
- Altregeln gelten weiterhin: 1-Jahres-Frist für Steuerfreiheit + 440-€-Freigrenze.
- Steuersatz: Progressiver Einkommensteuersatz (bis 55%).
Beispiel:
- NFT-Kauf 2020 für 1.000 € → Verkauf 2023 für 3.000 €:
- Haltedauer >1 Jahr → steuerfrei.
- Haltedauer <1 Jahr → 2.000 € Gewinn × individueller Steuersatz.
6. Automatische Steuerabführung: Entlastung für Anleger
Seit 2024 vereinfacht sich die Praxis:
- Inländische Broker (z.B. Bitpanda, Coinbase) behalten 27,5% Steuern direkt ein.
- Ausländische Plattformen: Vollständige Eigenverantwortung für die Meldung.
Checkliste für Steuererklärungen:
- Transaktionsberichte der Börse
- Berechnete Gewinne/Verluste
- Nachweis über gezahlte Steuern (bei inländischen Brokern)
7. Steuererklärung: So tragen Sie Kryptos korrekt ein
Neubestände:
- Zeile 27 der Einkommensteuererklärung (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
- Belegart 23 für Kryptoverkäufe.
Altbestände:
- Keine Angabe nötig, sofern Haltedauer >1 Jahr.
Strafen bei Nichtbeachtung:
- Bis zu 10% des hinterzogenen Betrags als Strafe.
- Rückwirkende Nachversteuerung + Zinsen möglich.
Fazit: Klare Regeln, klare Vorteile
Österreichs Krypto-Steuerrecht bietet Planungssicherheit: Mit der 27,5%-Regelung, steuerfreien Tauschgeschäften und Verlustverrechnungen lässt sich effizient vermögen aufbauen. Nutzen Sie Tools wie Blockpit oder CoinTracking für automatisierte Steuerberichte – so vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit.
