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OpenAI verliert Urheberrechtsstreit um Songtexte vor deutschem Gericht

Das Münchner Landgericht I hat am Dienstag entschieden, dass große Sprachmodelle wie ChatGPT, die Songtexte in ihren Antworten verwenden, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen, gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen.

Richterin Elke Schwager erklärte, dass OpenAI, das US-amerikanische Unternehmen hinter ChatGPT, wegen der unautorisierten Nutzung schadensersatzpflichtig sei. Sie nannte jedoch keine genaue Summe.

Der Kläger und eine deutsche Journalisten-Gewerkschaft erklärten, dass der Fall weitreichende Auswirkungen auf Künstliche Intelligenz, große Sprachmodelle sowie auf das Urheber- und geistige Eigentumsrecht haben könnte. Das Urteil kann angefochten werden.

„Wir stimmen mit dem Urteil nicht überein und prüfen weitere Schritte“, teilte OpenAI als Reaktion mit. Das Unternehmen fügte hinzu, dass es geistige Eigentumsrechte respektiere und weltweit mit relevanten Organisationen in Verhandlungen stehe.

Worum ging es in dem Fall?

Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA, die die Rechte von Urhebern schützt, hatte die Klage eingereicht.

Das deutsche Urheberrecht – oder Urheberrecht – unterscheidet sich vom anglo-amerikanischen Copyright. Es legt größeren Wert auf den individuellen Künstler oder Autor und betrachtet die Rechte als nicht übertragbar, im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Modell, bei dem die Rechte beim Eigentümer des Inhalts (z. B. einem Verlag oder Label) liegen.

Für den Fall nutzte die GEMA neun konkrete Songs als Beispiele, darunter Titel wie Männer von Herbert Grönemeyer, In der Weihnachtsbäckerei von Reinhard Mey und Atemlos von Kristina Bach, bekannt geworden durch Helene Fischer.

Obwohl der Fall nur das deutsche Recht betraf, erklärte einer der GEMA-Anwälte, das Urteil könnte für ganz Europa richtungsweisend sein, da die entsprechenden Regeln „harmonisiert“ seien. Er rechnete mit künftigen Verhandlungen mit Unternehmen wie OpenAI über angemessene Lizenzgebühren.

„Wir freuen uns natürlich sehr, dass die Kammer so eindeutig entschieden hat“, sagte GEMA-Anwalt Kai Welp gegenüber Journalisten. „Das Ziel ist nicht, etwas vom Markt zu nehmen, sondern eine angemessene Vergütung zu erhalten.“

GEMA war bereits vor rund zehn Jahren international in die Schlagzeilen geraten, als sie mit ihrem restriktiven Ansatz deutsche Musikvideos auf YouTube blockierte – bis schließlich eine Vereinbarung getroffen wurde, die ihre Veröffentlichung erlaubte.

Richterin überrascht über Versäumnis der „hochintelligenten“ Beklagten

Richterin Schwager sagte bei der Urteilsverkündung, sie sei überrascht, dass OpenAI die klare rechtliche Lage nicht erkannt habe.

„Wir haben es mit hochintelligenten Beklagten zu tun, die es geschafft haben, eine der modernsten Technologien zu entwickeln“, sagte Schwager.

Wer etwas erschaffe und dabei fremde Inhalte nutze, müsse dafür bezahlen oder eine Erlaubnis einholen, erklärte sie. Die derzeitige Nutzung stelle eine unlizenzierte Verbreitung und Vervielfältigung dar.

„Urheberrechte sind geschütztes geistiges Eigentum“, sagte Schwager. „Und daher ist klar, dass dieses Verhalten unzulässig ist.“

Auf welcher Grundlage bestritt OpenAI die Vorwürfe?

Beide Seiten stritten während des Prozesses nicht ab, dass Liedtexte zum Training der vierten Version von ChatGPT verwendet wurden.

Strittig war jedoch, ob die Texte aktiv in der Datenbank des Sprachmodells gespeichert waren, um sie später wiederzugeben.

OpenAI argumentierte, dass ChatGPT keine spezifischen Trainingsdaten speichere oder kopiere, sondern dass die gelernten Muster nur in den Parametern des Modells reflektiert würden. Außerdem entstünden ChatGPT-Ausgaben ausschließlich als Reaktion auf Benutzereingaben; wenn also jemand für deren Inhalt verantwortlich sei, dann die Nutzer selbst – nicht OpenAI.

Das Gericht befand jedoch, dass eine zufällige Textwiedergabe, die Songtexte vollständig oder weitgehend übereinstimmend reproduziere, nicht plausibel sei.

„Angesichts der Komplexität und Länge des Songtextes kann Zufall als Ursache für die Wiedergabe ausgeschlossen werden“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Deutsche Journalisten-Gewerkschaft sieht weitreichende Folgen

Mehrere Medienorganisationen hatten bereits die Rechtmäßigkeit von KI-Trainingsprozessen in Frage gestellt, da journalistische Texte ebenfalls als Trainingsmaterial genutzt werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Mika Beuster, bezeichnete das Urteil vom Dienstag als „Teilerfolg für das Urheberrecht“.

„Das Training von KI-Modellen ist Diebstahl geistigen Eigentums“, sagte Beuster. Journalisten, die eine Entschädigung von Unternehmen wie ChatGPT anstrebten, hätten nun eine verbesserte rechtliche Position.