Steuer

9 wichtige Fakten zum liechtensteinischen Steuersystem

Liechtenstein lockt mit einem schlanken, transparenten Steuersystem – aber wie funktioniert es konkret? Von der Pauschalbesteuerung für Vermögende bis zum einheitlichen Unternehmenssteuersatz: Hier erfahren Sie, was das Fürstentum steuerlich einzigartig macht.

1. Progressiver Steuersatz für Privatpersonen: Bis zu 24 % Gesamtbelastung

Natürliche Personen zahlen in Liechtenstein eine kombinierte Erwerbs- und Vermögenssteuer. Der progressive Landestarif steigt in acht Stufen von 1 % auf maximal 8 %. Hinzu kommt ein Gemeindezuschlag von 150–250 % der Landessteuer.

Einkommensspanne (CHF) Landessteuer Muster-Gemeindezuschlag (200 %) Gesamtsteuerbelastung
Bis 15.000 0 % 0 % 0 %
50.000–100.000 3 % 6 % 9 %
Über 400.000 8 % 16 % 24 %

 Beispiel für einen unverheirateten Steuerpflichtigen in Vaduz.

2. Flat Tax für Unternehmen: 12,5 % auf Gewinne

Körperschaften profitieren von einem einheitlichen Steuersatz von 12,5 % – einem der niedrigsten in Europa. Selbst ausgeschüttete Dividenden unterliegen keiner zusätzlichen Quellensteuer.

Vorteile:

  • Keine Kapitalertragsteuer
  • Volle Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben
  • Keine Gewerbesteuer

3. Mehrwertsteuer: Drei Sätze mit Schweizer Koordination

Als Mitglied des Schweizer Zollraums übernimmt Liechtenstein deren Mehrwertsteuermodell – aktuell mit diesen Sätzen:

Steuersatz Gilt für
7,7 % Standard (z.B. Elektronik, Dienstleistungen)
3,7 % Beherbergungsdienstleistungen
2,5 % Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente

4. Vermögenssteuer: Fiktive 4 %-Rendite

Statt realer Erträge wird ein fiktiver Ertrag von 4 % des Nettovermögens versteuert. Dieser wird wie normales Einkommen behandelt – maximale Belastung: 24 %.

Beispielrechnung:

  • Vermögen: 2 Mio. CHF
  • Fiktiver Ertrag: 80.000 CHF
  • Besteuerung wie zusätzliches Einkommen

5. Pauschalbesteuerung für Zuwanderer

Neu zugezogene Ausländer können statt der regulären Steuern eine Aufwandssteuer wählen. Voraussetzungen:

  • Keine Arbeit in Liechtenstein
  • Lebensunterhalt durch Auslandsvermögen
  • Mindestaufwand: 1,2 Mio. CHF/Jahr

6. Gemeindesteuer: Lokale Unterschiede

Die 11 Gemeinden bestimmen selbst, wie hoch ihr Zuschlag zur Landessteuer ausfällt (150–250 %). Aktuelle Beispiele:

  • Vaduz: 150 %
  • Triesen: 180 %
  • Balzers: 200 %

7. Doppelbesteuerungsabkommen

Liechtenstein hat Abkommen mit über 20 Staaten – darunter:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Schweiz
  • Singapur

8. Freibeträge: Bis zu 30.000 CHF steuerfrei

Das System entlastet Geringverdiener und Familien durch:

  • Grundfreibetrag: 15.000–30.000 CHF
  • Kinderabzüge: 7.500 CHF/Kind
  • Sonderausgabenpauschale: 12.000 CHF

9. OECD-konforme Transparenz

Trotz niedriger Sätze erfüllt Liechtenstein internationale Standards:

  • Automatischer Informationsaustausch (AIA)
  • CRS-Mitgliedschaft
  • Keine anonymen Gesellschaften

Fazit: Einfachheit trifft Attraktivität

Mit seinem Mix aus niedrigen Steuersätzen, klaren Regeln und internationaler Anbindung bleibt Liechtenstein ein Magnet für Unternehmer und Privatpersonen. Ob 12,5 % Körperschaftsteuer oder Pauschalbesteuerung – das System setzt auf langfristige Planungssicherheit statt komplexer Sonderregeln.