6 Schweizer Gesetze zur Förderung des Wachstums der eHealth-Technologie
Die Schweiz zählt zu den Vorreitern bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Dank klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen und strategischer Initiativen konnte die eHealth-Technologie hierzulande gezielt gefördert werden. Dieser Artikel beleuchtet sechs zentrale Gesetze und Strategien, die das Wachstum der digitalen Gesundheitslandschaft ermöglicht haben – von der Einführung des elektronischen Patientendossiers bis hin zu modernen Datenschutzregelungen.
1. Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG)
Das EPDG, das seit April 2017 in Kraft ist, bildet die Grundlage für die digitale Vernetzung von Patientendaten. Es regelt:
- Zugangsrechte: Nur autorisierte Gesundheitsfachpersonen können auf das Dossier zugreifen.
- Freiwilligkeit: Patienten entscheiden selbst, ob sie ein EPD anlegen möchten.
- Sicherheit: Hochstandardisierte Verschlüsselung und Zertifizierung von Gemeinschaften.
Wirkung: Über 1,5 Millionen Schweizer:innen nutzen bereits ein EPD, was die koordinierte Versorgung insbesondere bei Notfällen verbessert.
Key Facts zum EPDG |
Inkrafttreten: 15.04.2017 |
Ziel: Sichere Speicherung medizinischer Daten |
Verpflichtete Einrichtungen: Spitäler, Pflegeheime, Geburtshäuser |
2. Strategie eHealth Schweiz 2.0 (2018–2024)
Diese nationale Strategie von Bund und Kantonen konzentriert sich auf drei Handlungsfelder:
- Digitalisierung fördern: Ersetzung papierbasierter Prozesse durch digitale Lösungen.
- Koordination stärken: Harmonisierung von Datenformaten für die Mehrfachnutzung.
- Kompetenzen ausbauen: Schulungen für Fachpersonen und Patienten.
Erfolge: Bis 2024 wurden 25 Ziele umgesetzt, darunter die Einführung interoperabler Systeme in 80 % der Akutspitäler.
3. Datenschutzgesetz (DSG)
Das revidierte DSG (2023) stellt sicher, dass Gesundheitsdaten nur zweckgebunden genutzt werden. Besondere Regelungen gelten für:
- Anonymisierung: Daten müssen so aufbereitet werden, dass Rückschlüsse auf Personen unmöglich sind.
- Einwilligung: Explizite Zustimmung der Patienten für die Weitergabe sensibler Daten.
Praxisbeispiel: Forschende dürfen pseudonymisierte EPD-Daten nur nach Ethikkommission-Genehmigung nutzen.
4. Programm DigiSanté (2025–2034)
DigiSanté ist die Nachfolgestrategie der eHealth Schweiz 2.0 und umfasst:
- Interoperabilität: Einheitliche Standards für alle Gesundheitsapps.
- KI-Integration: Förderung von Algorithmen zur Früherkennung von Krankheiten.
DigiSanté-Ziele |
Zeitraum: 10 Jahre |
Budget: 300 Mio. CHF |
Schwerpunkt: Telemedizin und AI |
Der Bund erwartet durch DigiSanté eine 30%ige Steigerung der Behandlungsqualität bis 2030.
5. E-ID-Gesetz
Das Gesetz über elektronische Identitäten (E-ID) ermöglicht:
- Sicheres Login: Nutzung der E-ID für Gesundheitsportale.
- Bürgerauthentifizierung: Digitale Signatur von Patienteneinwilligungen.
Vorteil: Reduktion administrativer Kosten um 15 % durch papierlose Prozesse.
6. Krankenversicherungsgesetz (KVG) – Anpassungen
Das KVG wurde 2022 um digitale Gesundheitsleistungen erweitert:
- Telemedizin: Kostenübernahme für Online-Sprechstunden.
- Apps auf Rezept: Erstattung zertifizierter Gesundheitsapps wie Diabetes-Tracker.
Statistik: 2024 nutzten bereits 40 % der Hausarztpraxen telemedizinische Dienste.
So optimieren diese Gesetze die eHealth-Landschaft
- Patientensicherheit: EPDG und DSG minimieren Fehler durch vollständige Datenlage.
- Effizienz: DigiSanté spart jährlich 200 Mio. CHF durch reduzierte Doppelspurigkeiten.
- Innovation: Startups profitieren von klaren Regeln für Health-Apps.
Zukunft der eHealth-Technologie in der Schweiz
Mit der Umsetzung von DigiSanté und der Weiterentwicklung des EPD wird die Schweiz bis 2030 zu den Top-5-Ländern im Bereich digitale Gesundheit aufsteigen. Wichtige Meilensteine sind:
- 2026: Einführung einer nationalen Gesundheitscloud.
- 2028: 90 % aller Rezepte werden digital ausgestellt.