9 wichtige Fakten zum liechtensteinischen Steuersystem
Liechtenstein lockt mit einem schlanken, transparenten Steuersystem – aber wie funktioniert es konkret? Von der Pauschalbesteuerung für Vermögende bis zum einheitlichen Unternehmenssteuersatz: Hier erfahren Sie, was das Fürstentum steuerlich einzigartig macht.
1. Progressiver Steuersatz für Privatpersonen: Bis zu 24 % Gesamtbelastung
Natürliche Personen zahlen in Liechtenstein eine kombinierte Erwerbs- und Vermögenssteuer. Der progressive Landestarif steigt in acht Stufen von 1 % auf maximal 8 %. Hinzu kommt ein Gemeindezuschlag von 150–250 % der Landessteuer.
Einkommensspanne (CHF) | Landessteuer | Muster-Gemeindezuschlag (200 %) | Gesamtsteuerbelastung |
Bis 15.000 | 0 % | 0 % | 0 % |
50.000–100.000 | 3 % | 6 % | 9 % |
Über 400.000 | 8 % | 16 % | 24 % |
Beispiel für einen unverheirateten Steuerpflichtigen in Vaduz.
2. Flat Tax für Unternehmen: 12,5 % auf Gewinne
Körperschaften profitieren von einem einheitlichen Steuersatz von 12,5 % – einem der niedrigsten in Europa. Selbst ausgeschüttete Dividenden unterliegen keiner zusätzlichen Quellensteuer.
Vorteile:
- Keine Kapitalertragsteuer
- Volle Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben
- Keine Gewerbesteuer
3. Mehrwertsteuer: Drei Sätze mit Schweizer Koordination
Als Mitglied des Schweizer Zollraums übernimmt Liechtenstein deren Mehrwertsteuermodell – aktuell mit diesen Sätzen:
Steuersatz | Gilt für |
7,7 % | Standard (z.B. Elektronik, Dienstleistungen) |
3,7 % | Beherbergungsdienstleistungen |
2,5 % | Grundnahrungsmittel, Bücher, Medikamente |
4. Vermögenssteuer: Fiktive 4 %-Rendite
Statt realer Erträge wird ein fiktiver Ertrag von 4 % des Nettovermögens versteuert. Dieser wird wie normales Einkommen behandelt – maximale Belastung: 24 %.
Beispielrechnung:
- Vermögen: 2 Mio. CHF
- Fiktiver Ertrag: 80.000 CHF
- Besteuerung wie zusätzliches Einkommen
5. Pauschalbesteuerung für Zuwanderer
Neu zugezogene Ausländer können statt der regulären Steuern eine Aufwandssteuer wählen. Voraussetzungen:
- Keine Arbeit in Liechtenstein
- Lebensunterhalt durch Auslandsvermögen
- Mindestaufwand: 1,2 Mio. CHF/Jahr
6. Gemeindesteuer: Lokale Unterschiede
Die 11 Gemeinden bestimmen selbst, wie hoch ihr Zuschlag zur Landessteuer ausfällt (150–250 %). Aktuelle Beispiele:
- Vaduz: 150 %
- Triesen: 180 %
- Balzers: 200 %
7. Doppelbesteuerungsabkommen
Liechtenstein hat Abkommen mit über 20 Staaten – darunter:
- Deutschland
- Österreich
- Schweiz
- Singapur
8. Freibeträge: Bis zu 30.000 CHF steuerfrei
Das System entlastet Geringverdiener und Familien durch:
- Grundfreibetrag: 15.000–30.000 CHF
- Kinderabzüge: 7.500 CHF/Kind
- Sonderausgabenpauschale: 12.000 CHF
9. OECD-konforme Transparenz
Trotz niedriger Sätze erfüllt Liechtenstein internationale Standards:
- Automatischer Informationsaustausch (AIA)
- CRS-Mitgliedschaft
- Keine anonymen Gesellschaften
Fazit: Einfachheit trifft Attraktivität
Mit seinem Mix aus niedrigen Steuersätzen, klaren Regeln und internationaler Anbindung bleibt Liechtenstein ein Magnet für Unternehmer und Privatpersonen. Ob 12,5 % Körperschaftsteuer oder Pauschalbesteuerung – das System setzt auf langfristige Planungssicherheit statt komplexer Sonderregeln.