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Mindestlohn in Deutschland steigt bis 2027 auf 14,60 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt bis Januar 2027 in zwei Stufen schrittweise auf 14,60 Euro pro Stunde – eine historische Erhöhung, die die größte Anpassung seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 darstellt.​

Zeitplan und genaue Stufenplan

Die Mindestlohnerhöhung wird wie folgt umgesetzt:​

  • Aktuell (seit 1. Januar 2025): 12,82 Euro pro Stunde (Erhöhung von 0,41 Euro zum Vorjahr 2024)​
  • 1. Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde (Steigerung um 1,08 Euro oder etwa 8,42 Prozent)​
  • 1. Januar 2027: 14,60 Euro pro Stunde (weitere Steigerung um 0,70 Euro oder etwa 5,04 Prozent)​

Zusammengerechnet ergibt sich eine Gesamtsteigerung von insgesamt fast 14 Prozent über die zwei Jahre – eine bemerkenswerte Erhöhung, die nach zehn Jahren Mindestlohn beispiellos ist.​

Finanzielle Auswirkungen für Arbeitnehmer

Die Erhöhung hat konkrete finanzielle Folgen für Vollzeitbeschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche:​

  • Ab Januar 2026: Ein monatliches Plus von brutto etwa 190 Euro gegenüber dem aktuellen Verdienst
  • Ab Januar 2027: Ein monatliches Plus von insgesamt brutto etwa 310 Euro gegenüber dem heutigen Verdienst
  • Aufs Jahr 2027 hochgerechnet: Ein zusätzliches Jahreseinkommen von brutto etwa 3.700 Euro

Diese Berechnung zeigt die deutliche Verbesserung der Einkommenssituation für Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor.​

Betroffene Arbeitnehmer und Größenordnung

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes werden von dieser Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2026 bis zu 6,6 Millionen Arbeitsplätze betroffen sein. Dies entspricht etwa jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis (rund 17 Prozent aller Jobs) in Deutschland. Nicht nur Beschäftigte, die unmittelbar mit dem Mindestlohn bezahlt werden, sondern auch alle Arbeitnehmer, die unter 13,90 Euro pro Stunde verdienen, profitieren von dieser Anhebung.​

Rechtliche Grundlagen und Beschlussverlauf

Die Mindestlohnerhöhung basiert auf einer einstimmigen Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission, die sich aus Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt. Diese Kommission hat am 27. Juni 2025 ihre Vorschläge einstimmig beschlossen. Die Gewerkschaftsseite setzte dabei ein Plus von insgesamt 13,9 Prozent durch.​

Das Bundeskabinett folgte dieser Empfehlung am 29. Oktober 2025 mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegt wurde. Diese Verordnung ist die fünfte Anpassungsverordnung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015. Eine zusätzliche Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat ist für diese Verordnung nicht erforderlich.​

Ziel und Bedeutung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn dient in Deutschland mehreren Zielen:​

Der Mindestlohn soll vor Ausbeutung und Dumpinglöhnen schützen und einen Mindestschutz der Beschäftigten gewährleisten. Er ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit in Deutschland. Wenn kein höherer Lohn vereinbart ist – etwa durch einen Tarifvertrag – gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten in Deutschland, mit ganz wenigen Ausnahmen. Das Instrument wurde ursprünglich eingeführt, um sittenwidrige Vergütungen und Schmutzkonkurrenz zu verhindern. Seit Januar 2018 gilt der Mindestlohn ausnahmslos in allen Wirtschaftsbereichen, und Tarifverträge einzelner Branchen, die darunter liegen, sind nicht mehr zulässig.​

Branchenmindestlöhne

Wichtig zu beachten ist, dass in einigen Branchen Arbeitgeber und Gewerkschaften eigene Mindestlöhne ausgehandelt haben, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Diese Branchenmindestlöhne werden in Tarifverträgen vereinbart und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Alle Unternehmen dieser Branche müssen sich an diese höheren Lohnuntergrenzen halten.​

Historischer Kontext

Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 lag die Lohnuntergrenze noch bei nur 8,50 Euro pro Stunde. Seither wurde sie mehrfach angehoben – die aktuelle Erhöhung auf 14,60 Euro bis 2027 stellt damit einen erheblichen Fortschritt dar und unterstreicht die politische Priorität, die Einkommen von Geringverdienern zu verbessern.